Parken im Siedlungsbereich

Bitte beachten Sie zum Parken im Siedlungsbereich folgende Hinweise:

  • Die Einfahrt in die Siedlung ist ausschließlich für Ladetätigkeit erlaubt, nach deren Abschluss das Fahrzeug unverzüglich wieder entfernt werden muss. Auch einspurige Kraftfahrzeuge dürfen nicht innerhalb der Siedlung geparkt werden.
  • Die beiden Parkplätze an der Eisteichgasse sind sowohl in den Siedlungsplänen als auch durch die Beschilderung als Besucherparkplätze gekennzeichnet. Das heißt, weder Eigentümer noch Mieter dürfen diese Parkplätze benutzen. Bitte halten Sie diese Parkplätze für Besucher frei!
  • Jeder Wohnung ist ein Tiefgaragenplatz zugewiesen, es besteht kein Anspruch auf weitere Stellplätze. Haushalte mit mehreren Fahrzeugen (Wohngemeinschaften, Zweitfahrzeuge) müssen sich um einen privat vermieteten Stellplatz in unseren Tiefgaragen oder in einem der nahegelegenen öffentlichen Parkplätze und Garagen bemühen.
  • JedeR EigentümerIn ist es möglich, jederzeit gegen widerrechtlich parkende FahrzeughalterInnen eine Besitzstörungsklage einzubringen – dazu ist kein Beschluss oder eine anderweitige „Ermächtigung“ durch die Hausverwaltung oder gar die IG notwendig!
  • Immer wieder werden durch einzelne engagierte Personen Hinweiszettel an Fahrzeugen angebracht. Dies sind keine offiziellen Schreiben der Hausverwaltung oder der IG. Sollten Sie ein solches Schreiben an Ihrem KFZ vorfinden, betrachten Sie es bitte als freundliche Erinnerung an die geltenden Regeln. Wenn ein Schreiben vorgeblich im Namen der IG ausgestellt wurde, bitten wir um Kontaktaufnahme unter office@eisteichsiedlung.at.