Die geltenden Statuten der Interessengemeinschaft Eisteich II wurden 2018 von der Generalversammlung beschlossen.
Auszug aus den Vereinsstatuten
§ 2 Zweck der Interessengemeinschaft
Die Interessengemeinschaft, in der Folge IG genannt, hat den Zweck, alle wirtschaftlichen und sozialen Belange der Bewohner von Eisteich-II zu fördern, zu unterstützen und zu vertreten, soweit sich diese Belange aus der Tatsache des gemeinsamen Wohn- und Siedlungsbereiches ergeben. Die IG ist nicht auf Gewinn gerichtet.
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§ 11 Aufgaben des Vorstands
- Dem Vorstand obliegt die Leitung der IG. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.
- Erstellung des Jahresberichts und des Rechnungsabschlusses.
- Einberufung der ordentlichen und der außerordentlichen Generalversammlung.
- Verwaltung des Vereinsvermögens.
- Aufnahme und Ausschluss laut § 5 von Vereinsmitgliedern, Aufnahme und Enthebung von Vorstandsmitgliedern.